AGBs
Allgemeine Nutzungs- und Leihbedingungen / (AGB)
Fassung vom Mai 2024
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch Ihre Annahme und/oder entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Mit einem Erscheinen der neuen Preisliste(n) verlier(t)en die vorige(n) Preisliste(n) automatisch ihre Gültigkeit.
(2) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung bzw. der Nutzungs- oder Leihvertrag ist bindend.
§ 2 Dokumente
Kopien aller Dokumente wie des Personalausweises oder des Fahrzeugscheins, die uns für interne Nutzungszwecke im Zusammenhang mit einer Auftragserteilung bzw. einer Angebotsannahme vom Kunden überlassenen werden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Kunde erteilt uns hierzu seine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen fallen weg, wenn keine Zahlung bei Fälligkeit vorliegt.
(2) Die Zahlung des Nutzungs- oder Leihpreises hat Bar, per EC-Karte oder im Voraus auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Jegliche Abzüge sind nur bei vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Nutzungs- oder Leihpreis sofort nach Beendigung des Nutzungs- oder Leihvertrages zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht wird, bleibt es dem Kunden frei nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden in niedrigerer Höhe angefallen ist.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug wird vollumfängliches Zurückbehaltungsrecht (auch am betroffenen KFZ) ausgeübt und geltend gemacht.
(5) Nach Vertragsabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Kunden, lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus früheren Leistungen sofort fällig werden und berechtigen zum sofortigen Rücktritt unsererseits.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein rechtskräftig festgestellter und unbestrittener Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Nutzung- und Leihzeit
(1) Beginn der von der Werkstatt angegebenen Nutzung- und Leihzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Werkstatt berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist.
(3) Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Nutzungsoder Leihsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Nutzung- und Leihverzuges bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Nutzungs- und Leihgegenstände bleiben ausdrücklich im Eigentum der Firma KFZ TIGER.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Nutzung- oder Leihgegenstand pfleglich zu behandeln und hat unverzüglich anzuzeigen, wenn der Nutzungs- oder Leihgegenstand beschädigt oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfallschaden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine entsprechende Versicherung, z.B. Brand-, Diebstahl- oder Schwachstromversicherung unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an die Werkstatt abzuschließen.
(4) Die Gefahrtragung für den Untergang oder die Beschädigung des Nutzungs- oder Leihgegenstandes geht mit Übergabe des Nutzungs- oder Leihgegenstandes auf den Kunden über.
(5) Nach Rückgabe des Nutzungs- oder Leihgegenstandes und Prüfung auf Beschädigung bzw. Nutzungstauglichkeit, erhält der Kunde eine Bestätigung über die ordnungsmäßige Rückgabe.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden sofort nach Lieferung/Übergabe des Vertragsgegenstandes zu rügen (Mängelanzeigepflicht).
(2) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(3) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-übergabe erfolgen soll. Die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, oder wenn eine andere Art der Nacherfüllung ohne Nachteil für den Kunden möglich ist. Während der Nacherfüllung sind Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
(4) Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich insbesondere aus der Art der Sache, des Mangels oder sonstigen Umständen nichts anderes ergibt.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder wurde die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(6) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst nach einer fehlgeschlagenen oder verweigerten Nacherfüllung geltend gemacht werden.
(7) Das Recht zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
§ 8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(3) Geräte ohne Zulassung (ohne BZT / ZZF bzw. DBP – Nummern) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden.
(4) Der Verleiher ist verpflichtet, den Kunden über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im Übrigen die nachfolgende Haftungsbeschränkung.
(5) Die Firma KFZ TIGER wird von ihrer Leistungserbringung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Haftung in anderen als grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fällen wird ausgeschlossen.
(2) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(3) Unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz uneingeschränkt für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden gehaftet.
(4) Soweit bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde, wird auch im Rahmen dieser Garantie für Folgeschäden gehaftet, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten. Die Haftung gilt nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(6) Die Haftung ist stets auf den Warenwert der mangelhaften Ware begrenzt. Haftung für Mangel oder Folgeschäden wird ausgeschlossen
(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(8) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma KFZ TIGER.
(9) Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden, seiner Vertreter, Mitarbeiter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke werden durch Regelungen oder Klauseln ersetzt die der Sinngemäßen Bestimmung / fehlenden Regelung am nächsten kommen würden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtstand
(1) Erfüllungsort ist Sitz des Verleihers/Unternehmers.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Verleihers/Unternehmers.
(3) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vertrages/Bedigungen wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
Allgemeine Nutzungs- und Leihbedingungen / (AGB)
Fassung vom Mai 2024
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch Ihre Annahme und/oder entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Mit einem Erscheinen der neuen Preisliste(n) verlier(t)en die vorige(n) Preisliste(n) automatisch ihre Gültigkeit.
(2) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung bzw. der Nutzungs- oder Leihvertrag ist bindend.
§ 2 Dokumente
Kopien aller Dokumente wie des Personalausweises oder des Fahrzeugscheins, die uns für interne Nutzungszwecke im Zusammenhang mit einer Auftragserteilung bzw. einer Angebotsannahme vom Kunden überlassenen werden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Kunde erteilt uns hierzu seine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen fallen weg, wenn keine Zahlung bei Fälligkeit vorliegt.
(2) Die Zahlung des Nutzungs- oder Leihpreises hat Bar, per EC-Karte oder im Voraus auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Jegliche Abzüge sind nur bei vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Nutzungs- oder Leihpreis sofort nach Beendigung des Nutzungs- oder Leihvertrages zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht wird, bleibt es dem Kunden frei nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden in niedrigerer Höhe angefallen ist.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug wird vollumfängliches Zurückbehaltungsrecht (auch am betroffenen KFZ) ausgeübt und geltend gemacht.
(5) Nach Vertragsabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Kunden, lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus früheren Leistungen sofort fällig werden und berechtigen zum sofortigen Rücktritt unsererseits.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein rechtskräftig festgestellter und unbestrittener Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Nutzung- und Leihzeit
(1) Beginn der von der Werkstatt angegebenen Nutzung- und Leihzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Werkstatt berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist.
(3) Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Nutzungs- oder Leihsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Nutzung- und Leihverzuges bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Nutzungs- und Leihgegenstände bleiben ausdrücklich im Eigentum der Firma Autobastler TIGER
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Nutzung- oder Leihgegenstand pfleglich zu behandeln und hat unverzüglich anzuzeigen, wenn der Nutzungs- oder Leihgegenstand beschädigt oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfallschaden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, zum Schutz der Vorbehaltsware eine entsprechende Versicherung, z.B. Brand-, Diebstahl- oder Schwachstromversicherung unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung an die Werkstatt abzuschließen.
(4) Die Gefahrtragung für den Untergang oder die Beschädigung des Nutzungs- oder Leihgegenstandes geht mit Übergabe des Nutzungs- oder Leihgegenstandes auf den Kunden über.
(5) Nach Rückgabe des Nutzungs- oder Leihgegenstandes und Prüfung auf Beschädigung bzw. Nutzungstauglichkeit, erhält der Kunde eine Bestätigung über die ordnungsmäßige Rückgabe.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden sofort nach Lieferung/Übergabe des Vertragsgegenstandes zu rügen (Mängelanzeigepflicht).
(2) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(3) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-übergabe erfolgen soll. Die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, oder wenn eine andere Art der Nacherfüllung ohne Nachteil für den Kunden möglich ist. Während der Nacherfüllung sind Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
(4)Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich insbesondere aus der Art der Sache, des Mangels oder sonstigen Umständen nichts anderes ergibt.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder wurde die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Nutzungs- oder Leihpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(6) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst nach einer fehlgeschlagenen oder verweigerten Nacherfüllung geltend gemacht werden.
(7) Das Recht zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
§ 8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(3) Geräte ohne Zulassung (ohne BZT / ZZF bzw. DBP – Nummern) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur bei bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden.
(4) Der Verleiher ist verpflichtet, den Kunden über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im Übrigen die nachfolgende Haftungsbeschränkung.
(5) Die Firma Autobastler TIGER wird von ihrer Leistungserbringung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Haftung in anderen als grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fällen wird ausgeschlossen.
(2) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(3) Unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz uneingeschränkt für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden gehaftet.
(4) Soweit bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde, wird auch im Rahmen dieser Garantie für Folgeschäden gehaftet, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten. Die Haftung gilt nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(6) Die Haftung ist stets auf den Warenwert der mangelhaften Ware begrenzt. Haftung für Mangel- oder Folgeschäden wird ausgeschlossen
(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(8) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma Autobastler TIGER.
(9) Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden, seiner Vertreter, Mitarbeiter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke werden durch Regelungen oder Klauseln ersetzt die der Sinngemäßen Bestimmung / fehlenden Regelung am nächsten kommen würden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtstand
(1) Erfüllungsort ist Sitz des Verleihers/Unternehmers.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Verleihers/Unternehmers.
(3) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vertrages/Bedigungen wegen Irrtum wird ausgeschlossen
Die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen
Geltungsbereich
1. Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten von AUTOGLAS TIGER erfolgen
ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des
Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des
Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn AUTOGLAS TIGER diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den
nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder
Unternehmer getroffen werden.
Vertragsschluss
Die Angebote von AUTOGLAS TIGER sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche
Auftragsbestätigung von AUTOGLAS TIGER oder die Erbringung der Leistung durch AUTOGLAS TIGER
zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen
Leistungsbedingungen.
Leistungsfristen und Termine, Gefahrübergang
1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von AUTOGLAS TIGER schriftlich
bestätigt worden sind und der Kunde AUTOGLAS TIGER alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen
Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte
Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.
Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatzoder
Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von AUTOGLAS TIGER liegende
und von AUTOGLAS TIGER nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen
oder Arbeitskämpfe entbinden AUTOGLAS TIGER für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der
Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger
als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Sofern AUTOGLAS TIGER für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die
sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist AUTOGLAS TIGER zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit AUTOGLAS TIGER von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies
gilt jedoch nur, wenn AUTOGLAS TIGER die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ein entsprechendes
(kongruentes) Deckungsgeschäft über die Belieferung mit den Liefergegenständen mit einem zuverlässigen
Lieferanten abgeschlossen hat. In diesem Fall wird AUTOGLAS TIGER den Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte
Gegenleistungen erstatten.
4. Verzögern sich die Leistungen von AUTOGLAS TIGER, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn AUTOGLAS TIGER die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte
angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AUTOGLAS
TIGER unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an
dem die Montageleistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des
Kunden angemessen einzulagern.
6. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes bzw. des von AUTOGLAS TIGER fertig
gestellten Fahrzeugs an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über.
7. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht
die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des
Liefergegenstandes bzw. des von AUTOGLAS TIGER fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.
Abnahme
1. Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald AUTOGLAS TIGER ihm die Beendigung
der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von
AUTOGLAS TIGER gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
2. Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel
oder Schäden am Fahrzeug – ausgenommen an der von AUTOGLAS TIGER ausgetauschten oder
reparierten Glasscheibe, für die die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8, 9 und 10
gelten – ausgeschlossen.
Kostenvoranschläge, Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht
1. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind,
soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.
2. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis
nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von AUTOGLAS TIGER inklusive
Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des
Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird
die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei erfolglosem
Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst
dann als erfolgt, wenn AUTOGLAS TIGER über den Betrag verfügen kann.
4. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
5. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. AUTOGLAS TIGER steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht
besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen
Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang stehen.
7. Sollte eine Plexi-Verglasung erforderlich sein (z.B. bei Einbruchschäden etc.), so wird der vom Kunden für
die Plexi-Verglasung bezahlte Betrag von der Rechnung für die anschließende Neuverglasung abgezogen,
unter der Voraussetzung, dass der Kunde die anschließende Neuverglasung innerhalb von 14 Tagen nach
Einbau des Plexi- Glases von AUTOGLAS TIGER durchführen läßt.
Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer
Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.
1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von AUTOGLAS
TIGER aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von AUTOGLAS TIGER.
2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der AUTOGLAS TIGER
zustehenden Saldoforderung.
3. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“),
insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu
verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von AUTOGLAS TIGER gefährdende
Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an
AUTOGLAS TIGER ab; AUTOGLAS TIGER nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die
Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die
Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen AUTOGLAS TIGER und dem
Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde
ist widerruflich ermächtigt, die an AUTOGLAS TIGER abgetretenen Forderungen treuhänderisch für
AUTOGLAS TIGER im eigenen Namen einzuziehen. AUTOGLAS TIGER kann diese Ermächtigung sowie
die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie
beispielsweise der Zahlung gegenüber AUTOGLAS TIGER in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist
AUTOGLAS TIGER berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
4. Der Kunde wird AUTOGLAS TIGER jederzeit alle gewünschten Informationen über die
Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an AUTOGLAS TIGER abgetreten worden
sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der
notwendigen Unterlagen AUTOGLAS TIGER anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den
Eigentumsvorbehalt von AUTOGLAS TIGER hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und
Ansprüche trägt der Kunde.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von
AUTOGLAS TIGER um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
6. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber
AUTOGLAS TIGER in Verzug und tritt ABC- Autoglas Vertriebs GmbH vom Vertrag zurück, so kann
AUTOGLAS TIGER unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks
Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde
AUTOGLAS TIGER oder den Beauftragten von AUTOGLAS TIGER sofort Zugang zu den
Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen
1. AUTOGLAS TIGER gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte
Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich
getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der
Leistungen.
2. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von AUTOGLAS TIGER überlassenen
Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine
besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Liefergegenstandes
voraus, dass er die Leistungen nach Übergabe überprüft und AUTOGLAS TIGER Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen AUTOGLAS
TIGER unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
4. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr der
Beschädigungen ist der Besteller zur sofortigen Prüfung ohne schuldhaftes Verzögern verpflichtet. Alle
offensichtlichen und/oder erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind ebenfalls sofort
und ohne schuldhaftes Verzögern, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich zu rügen.
Weitergehende Obliegenheiten des Unternehmers gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Ist die gelieferte
Ware mangelhaft oder wird sie es innerhalb der Gewährleistungsfrist ohne Fremdeinwirkung oder fehlen ihr
garantierte Eigenschaften, so werden wir – nach unserer Wahl – auf unsere Kosten nachbessern oder
Ersatz liefern. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit dieser
Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Der Besteller kann wegen etwaiger Gegenansprüche nur nach deren
rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung die Aufrechnung erklären
5. Bei jeder M.ngelrüge steht AUTOGLAS TIGER das Recht zur Besichtigung und Prüfung der
beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde AUTOGLAS
TIGER die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
6. Mängel wird AUTOGLAS TIGER nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des
Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf.
deren Installation beseitigen.
7. Der Kunde wird AUTOGLAS TIGER die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und
Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn
AUTOGLAS TIGER mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach
unverzüglicher Mitteilung an AUTOGLAS TIGER den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen
und von AUTOGLAS TIGER den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
8. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen
eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte
Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete
Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere
Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von
AUTOGLAS TIGER zu vertreten sind.
9. Die zum Zwecke der Nacherfüllung entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten
übernimmt AUTOGLAS TIGER. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar
oder hat AUTOGLAS TIGER sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl
vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner
Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von AUTOGLAS
TIGER kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das
Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei ABC- Autoglas
Vertriebs GmbH durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung
gemäß Ziff. 7.8, Satz 2, bleiben hiervon unberührt.
10. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der
Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt
12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im
Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
Gewährleistung bei Reparaturen
1. AUTOGLAS TIGER gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße
Ausführung der Reparaturen.
2. Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gew.hrleistungsansprüche für bei der
Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3. Die Verjährungsfrist für Gew.hrleistungsansprüche beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch
den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden,
wenn dieser Unternehmer ist.
Haftung und Schadensersatz
1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 wird die gesetzliche Haftung von AUTOGLAS TIGER für
Schadensersatz wie folgt beschränkt: (1.) AUTOGLAS TIGER haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (2.) AUTOGLAS TIGER haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung
unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem
Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der AUTOGLAS TIGER ohne grob fahrlässiges Verschulden durch
AUTOGLAS TIGER entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus).
2. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung
(insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft
verursachten Körperschäden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
4. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B.
Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die
AUTOGLAS TIGER keine Haftung übernimmt.
5. AUTOGLAS TIGER haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur
Verwahrung übergeben wurde.
6. Haftungsansprüche des Kunden aus der Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
Arglist von AUTOGLAS TIGER sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
Garantiebedingungen
1. AUTOGLAS TIGER gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden
zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen
Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder
Rechte aus dieser Garantie geltend macht.
2. AUTOGLAS TIGER garantiert dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern
10.3 bis 10.8: (a) „Dichtigkeitsgarantie“- die Dichtigkeit der Montage der von AUTOGLAS TIGER erneuerten
Fahrzeugverglasung für die Dauer von zehn Jahren („Dichtigkeitsmängel“) sowie (b) „Haltbarkeitsgarantie“ –
die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der „TALON“-Methode („Haltbarkeitsmängel“)
für die Dauer von drei Jahren.Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der
ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn
die Reparatur erfolglos oder fehlerhaft war.
3. Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen und
verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dieser Garantie und/oder
im Rahmen gesetzlicher Gew.hrleistungsansprüche.
4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von
Haltbarkeitsmängeln die Erstattung des gezahlten Betrages für die „TALON“ Reparatur; (b) im Falle von
Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch AUTOGLAS TIGER bzw. eine
FILIALE oder einen Partner der AUTOGLAS TIGER. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt AUTOGLAS
TIGER die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die
Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber
hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser
Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrtkosten,
Kostenvoranschlag etc. verlangen.
5. Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalles
unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei AUTOGLAS TIGER schriftlich geltend zu machen.
6. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall,
Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von AUTOGLAS TIGER nicht zu vertreten sind.
7. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber
repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
8. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie
ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch AUTOGLAS
TIGER vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder– Besitzer an einen Dritten veräußert, so erlischt diese
Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.
Allgemeine Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses
Schriftformerfordernisses.
2. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ???????, sofern der
Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach
Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. AUTOGLAS TIGER
ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).